Ich bin, mit Gründung des Sachverständigenbüros Sven Rochlitz im Jahr 2003, als gerichtlich bestellter und im BDSF e.V. organisierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken tätig. Seit dieser Zeit erstelle ich für Amtsgerichte, Kommunen, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Gewerbetreibende und Privatpersonen Verkehrswertgutachten, Wertermittlungen und gutachterliche Stellungsnahmen für sämtliche Immobilienarten und Bewertungsanlässe.
Mit der Bewertung von Immobilien und Grundstücken stellt man sicher, welchen Wert das Objekt auf dem Immobilienmarkt repräsentiert. Hierbei werden u.a. die Lage, der Zustand, die Ausstattung sowie die Grundstücks- und Gebäudegrößen berücksichtigt. So wird vermieden, bei einem Verkauf nicht unter Wert zu verkaufen, oder dass sich bei einem Kauf das Eigenheim als Schrottimmobilie entpuppt. Auch bei einem Erbfall oder einer Scheidung ist es wichtig, die Immobilie bewerten zu lassen. Ein Immobiliengutachten berührt neben den gesetzlichen Vorschriften für die Wertermittlung auch zahlreiche weitere Rechtsvorschriften. So ergibt sich eine Vielzahl von Unterlagen, die wir Ihnen gerne erstellen.
Welche Leistungen werden vom Sachverständigen für Immobilien erbracht? Bei der Bewertung von Immobilien gibt es viel zu beachten. Wir legen besonderen Wert auf eine ordnungsgemäße und schnelle Bearbeitung. Hierbei liegt das Augenmerk auf Ortsbesichtigung, Überprüfung und Vervollständigung der wertrelevanten Unterlagen, Feststellung von Art, Beschaffenheit usw., Aufmaß, Fotodokumentation, Wertermittlung und noch viele weitere Leistungen. Gerne klären wir alles in einem persönlichen Gespräch.
Sachverständigenbüro Sven Rochlitz
Am Quellgrund 3 F
06449
Aschersleben
Telefon: 03473 913866
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